Auch wenn EU-Bürger straffällig geworden sind, können sie nicht einfach in ihren Herkunftsstaat abgeschoben werden. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Europäischer Gerichtshof in Luxemburg Dienstag, 17.04.2018 12:31 Uhr Nach einer Haftstrafe können EU-Bürger nicht ohne Weiteres ausgewiesen werden. Wenn sie bereits eine Reihe von Jahren in dem Aufnahmestaat
WeiterlesenEuGH-Urteil Straffällige EU-Bürger dürfen nicht ohne Weiteres ausgewiesen werden