Krankenhäuser dürfen Honorarärzte nur kurzfristig einsetzen, entschied das Bundessozialgericht. Das könnte mancherorts zu massiven Versorgungsproblemen führen. Jens Büttner/ dpa-Zentralbild/ DPA Dienstag, 04.06.2019 20:03 Uhr Kliniken dürfen Ärzte nur im Ausnahmefall als freie Mitarbeiter beschäftigen. Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) hervor. Die Kasseler Richter entschieden in einem
WeiterlesenUrteil des Bundessozialgerichts Honorarärzte müssen an Kliniken die Ausnahme bleiben