Die AfD darf zur Landtagswahl in Sachsen nur mit 30 Listenkandidaten antreten – das hat der Verfassungsgerichtshof des Landes entschieden. Der Partei wird es reichen – was heißt das für die Bündnisse nach der Wahl? Sebastian Willnow/DPA AfD-Landesvorsitzender Jörg Urban (r.) im Verfassungsgerichtshof: 30 Listenkandidaten bei der Landtagswahl Freitag, 16.08.2019
WeiterlesenLandtagswahl in Sachsen Was bedeutet das neue Urteil zur AfD-Liste?
![](http://www.nadosi.net/wp-content/uploads/2019/08/image-1459643-860_poster_16x9-zxav-1459643-860x480.jpg)