Manche Tarifverträge machen einen Unterschied zwischen Gewerkschaftern und Arbeitnehmern, die kein Mitglied einer Gewerkschaft sind. Das ist rechtens, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. IG-Metall-Fahne (Archiv) Freitag, 21.12.2018 14:17 Uhr Die unterschiedliche Behandlung von Gewerkschaftsmitgliedern und nicht in der Gewerkschaft organisierten Arbeitnehmern ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht in
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