Urteil des Bundessozialgerichts Honorarärzte müssen an Kliniken die Ausnahme bleiben

Krankenhäuser dürfen Honorarärzte nur kurzfristig einsetzen, entschied das Bundessozialgericht. Das könnte mancherorts zu massiven Versorgungsproblemen führen. Jens Büttner/ dpa-Zentralbild/ DPA Dienstag, 04.06.2019   20:03 Uhr Kliniken dürfen Ärzte nur im Ausnahmefall als freie Mitarbeiter beschäftigen. Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) hervor. Die Kasseler Richter entschieden in einem

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Urteil des Bundessozialgerichts Honorarärzte müssen an Kliniken die Ausnahme bleiben

Krankenhäuser dürfen Honorarärzte nur kurzfristig einsetzen, entschied das Bundessozialgericht. Das könnte mancherorts zu massiven Versorgungsproblemen führen. Jens Büttner/ dpa-Zentralbild/ DPA Dienstag, 04.06.2019   20:03 Uhr Kliniken dürfen Ärzte nur im Ausnahmefall als freie Mitarbeiter beschäftigen. Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) hervor. Die Kasseler Richter entschieden in einem

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