Media Markt und andere Händler dürfen in Online-Shops Waren nicht mehr mit der Angabe „bald verfügbar“ verkaufen. Konkrete Lieferdaten statt vager Angaben: Aufgrund einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat das Oberlandesgericht München entschieden, dass Online-Händler bei Warenbestellungen die exakten Lieferzeiträume kommunizieren müssen. Angaben wie »bald verfügbar« seien nicht zulässig. Das
WeiterlesenVorbestellungen – Gericht: unbestimmte Release-Termine nicht zulässig