Urteil Bundesgerichtshof hebt Verjährungsfrist für Kartellgeschädigte auf

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Kartellfälle nicht mehr verjähren können. Auch nach Jahren können noch Ansprüche geltend gemacht werden. Hinweisschild des Bundesgerichtshofs Dienstag, 12.06.2018   13:46 Uhr Kartellgeschädigte können auch nach Jahren noch mit Schadenersatz rechnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe die Verjährungsfrist für einen finanziellen Ausgleich aufgehoben, teilte das Gericht

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