CC statt BCC – Offener E-Mail-Verteiler führt zu 2.600 Euro DSGVO-Bußgeld – GameStar

Wegen mehrer Verstöße gegen die DSGVO musste ein Mann aus Sachsen-Anhalt rund 2.600 Euro Bußgeld bezahlen. Eigentlich können Privatpersonen nicht gegen die DSGVO beziehungsweise deutsches Datenschutzrecht verstoßen. In Artikel 2 der DSGVO heißt es nämlich, dass diese Verordnung keine Anwendung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten »durch natürliche Personen zur Ausübung

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