Mietpreisbremse: Mieter können zuviel gezahlte Beträge zurückbekommen – DER SPIEGEL – Wirtschaft

Die Geltungsdauer der Mietpreisbremse wird verlängert – und das mit deutlich schärferen Regeln. Angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt hat der Bundestag beschlossen, dass Mieter künftig zuviel gezahlte Miete auch rückwirkend für bis zu zweieinhalb Jahre zurückfordern können. Die Mietpreisbremse, die Miethöhen nach einem Umzug in Bestandswohnungen in beliebten Gegenden begrenzt, wurde

Weiterlesen