Die schweizerische Steuerverwaltung darf Kundendaten möglicher Steuersünder an französische Behörden weiterleiten. Nach diesem Entscheid des Bundesgerichts könnten nun weitere Länder folgen. Arnd Wiegmann / REUTERS Zweigniederlassung der Schweizer Bank UBS in Zürich, Schweiz Freitag, 26.07.2019 18:14 Uhr Steuersündern mit Schweizer Konten droht die Verfolgung durch französische Behörden. Das Bundesgericht
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