Amazon gegen Ver.di Bundesarbeitsgericht erlaubt Streik auf Firmengelände

Onlineriese gegen Gewerkschaft: Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem Urteil die Rechte von Streikenden gestärkt. Sie dürfen auch auf dem Firmengelände zum Ausstand aufrufen. VOGEL/EPA-EFE/REX/Shutterstock Streikplakat am Zaun des Amazon-Logistikzentrums in Rheinberg, November 2017 Dienstag, 20.11.2018   15:29 Uhr Es ist eine Grundsatzfrage, die das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Dienstag entschieden

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