EU-Fluggastrechteverordnung: Ryanair muss Entschädigungen auch bei Streik zahlen – DER SPIEGEL – Wirtschaft

Das Landgericht Frankfurt am Main hat geurteilt, dass Passagieren bei einem Flugausfall aufgrund eines Pilotenstreiks eine Entschädigung nach EU-Fluggastrechteverordnung zusteht. Voraussetzung dafür sei, dass die Fluggesellschaft nachweisbar nicht alles Zumutbare unternommen hat, um die Streichung des Fluges zu verhindern. Hintergrund des Urteils (Aktenzeichen 2-24 O 117/18) ist die Klage eines

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Streikende Sicherheitskontrolleure Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Passagieren bei Flugausfall

Fällt ein Flug wegen Streiks an den Sicherheitskontrollen aus, kann Passagieren eine Entschädigung zustehen. So hat der Bundesgerichtshof nun geurteilt. Hamburger Flughafen: Schlangen an den Sicherheitskontrollen (Archiv) Dienstag, 04.09.2018   17:15 Uhr Fluggesellschaften können bei Flugausfällen infolge eines Streiks im Sicherheitsbereich zu Ausgleichszahlungen verpflichtet sein. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH)

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