Kinder sollen in der Regel nicht mehr für Unterbringung und Verpflegung pflegebedürftiger Eltern aufkommen. Das hat der Bundestag entschieden. Doch für die Städte könnte das teuer werden. Christoph Schmidt/ picture alliance/ dpa Pflegeheim in Stuttgart (Symbolbild): Freitag, 08.11.2019 11:18 Uhr Die gesetzliche Pflegeversicherung kommt nur für einen Teil der Pflegekosten
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