Kündigung langfristiger Sparverträge BGH gibt Sparkassen recht

Die erste Entscheidung ist gefallen: Sparkassen dürfen langfristige Prämiensparverträge kündigen, weil die Zinsen zu niedrig sind. Dienstag, 14.05.2019   16:28 Uhr Langjährige Prämiensparer müssen die Kündigung ihrer attraktiven Altverträge durch die Sparkassen hinnehmen, wenn sie die einmal vereinbarte Bonusstaffel ausgeschöpft haben. Danach ist das Vorgehen der Geldhäuser in der anhaltenden

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Kündigung langfristiger Sparverträge BGH gibt Sparkassen recht

Die erste Entscheidung ist gefallen: Sparkassen dürfen langfristige Prämiensparverträge kündigen, weil die Zinsen zu niedrig sind. Dienstag, 14.05.2019   16:28 Uhr Langjährige Prämiensparer müssen die Kündigung ihrer attraktiven Altverträge durch die Sparkassen hinnehmen, wenn sie die einmal vereinbarte Bonusstaffel ausgeschöpft haben. Danach ist das Vorgehen der Geldhäuser in der anhaltenden

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