Ein randalierender Passagier hatte ein Flugzeug der Airline TAP zur Notlandung gezwungen, der Folgeflug verspätete sich dadurch. Kein Grund für Entschädigung, urteilt nun der EuGH. Quelle
WeiterlesenEin randalierender Passagier hatte ein Flugzeug der Airline TAP zur Notlandung gezwungen, der Folgeflug verspätete sich dadurch. Kein Grund für Entschädigung, urteilt nun der EuGH. Quelle
Weiterlesen