Die Reaktion aus dem Arbeitsministerium kam prompt: Hartz-IV-Empfängern soll nun doch nie mehr als 30 Prozent des Regelsatzes abgezogen werden. Zuvor waren Pläne bekannt geworden, dies zu ermöglichen. Jobcenter in Schwerin: Aufregung um die Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils – können Sanktionen doch mehr als 30 Prozent betragen? Mittwoch, 27.11.2019 11:31
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