Die Verfassungsrichter haben entschieden: Ja, der Staat darf Hartz-IV-Empfänger zu Erwerbsarbeit oder Schulungen zwingen – aber dabei nicht über die Stränge schlagen. Was heißt das konkret? Emmanuele Contini / imago images Jobcenter in Berlin-Neukölln: Ja, der Staat darf die Mitwirkung erzwingen – aber nicht mit unverhältnismäßiger Härte Dienstag, 05.11.2019
WeiterlesenUrteil zu Sanktionen Was der Staat Hartz-IV-Empfängern zumuten darf
