Nicht anerkannte Flüchtlinge, die Schutz in Kirchen suchen, haben keinen Anspruch auf Aussetzung ihrer Abschiebung. Das hat das Oberlandesgericht München in einem Fall aus Freising entschieden. Donnerstag, 03.05.2018 12:12 Uhr Einem bayerischen Gerichtsurteil zufolge schützt Kirchenasyl grundsätzlich nicht vor Strafverfolgung wegen illegalen Aufenthalts in Deutschland. Eine entsprechende Entscheidung verkündete
WeiterlesenUrteil in Bayern Kirchenasyl schützt nicht vor Abschiebung
