Altkanzler Helmut Kohl hatte eine Rekord-Entschädigung erstritten – seine Witwe geht leer aus. Das entschied das Oberlandesgericht Köln. Maike Kohl-Richter Dienstag, 29.05.2018 12:34 Uhr Der Anspruch auf Geldentschädigung sei nicht vererbbar: Maike Kohl-Richter hat kein Anrecht auf die von Altkanzler Helmut Kohl erstrittene Rekord-Entschädigung in Höhe von einer Million
WeiterlesenWitwe von Altkanzler Kohl Maike Kohl-Richter hat keinen Anspruch auf Millionen-Entschädigung