Bundesgerichtshof Missbrauchsfall in Staufen – Sicherungsverwahrung muss erneut geprüft werden

Wird gegen zwei Täter im Staufener Missbrauchsfall doch noch Sicherungsverwahrung verhängt? Der BGH hat der Revision der Staatsanwaltschaft stattgegeben. Nun ist das Landgericht Freiburg am Zug. Donnerstag, 09.05.2019   16:49 Uhr Im Staufener Missbrauchsfall muss erneut geprüft werden, ob zwei zu Haftstrafen verurteilte Männer auch in Sicherungsverwahrung kommen. Der Bundesgerichtshof

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