Verfassungsrichter zu Sanktionen Strafe hat bei Hartz IV nichts zu suchen

Mit seinem Urteil zu Hartz-IV-Sanktionen macht Karlsruhe vor allem eins klar: Das Sozialgesetzbuch darf Menschen nicht bestrafen, es soll ihnen helfen. Das müssen nun auch Union und FDP endlich einsehen. Erster Senat des Bundesverfassungsgerichts bei der Urteilsverkündung: Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum darf an Bedingungen geknüpft werden Dienstag, 05.11.2019

Weiterlesen