Bisher schützt das Strafrecht nur lebende Menschen vor entwürdigenden Bildern – nun soll laut einem Vorschlag des Justizministeriums auch das Fotografieren von toten Opfern als Straftat gewertet werden. Annegret Hilse/ REUTERS Bundesjustizministerin Christine Lambrecht Dienstag, 10.09.2019 17:11 Uhr Künftig müssen Gaffer, die Unfallopfer filmen oder fotografieren, mit Strafen rechnen.
WeiterlesenNach Unfällen Justizministerium schlägt Strafen für Gaffer vor
