Dem Terrorverdächtigen Haikel S. droht in seiner Heimat theoretisch die Todesstrafe – trotzdem dürfen ihn die deutschen Behörden dorthin ausweisen. Seine Beschwerde dagegen wurde abgelehnt. Spezialeinsatzkommando bei Gerichtstermin des Terrorverdächtigen Haikel S. Montag, 07.05.2018 15:22 Uhr Deutsche Behörden dürfen islamistische Gefährder unter Einschränkungen auch dann abschieben, wenn ihnen im
WeiterlesenWegen ausgesetzter Todesstrafe Islamist darf nach Tunesien abgeschoben werden