Es ging ihm um die beiden Wörter „bewusst verletzend“. So hatte die Bundeskanzlerin Böhmermanns Schmähgedicht über Erdogan zunächst bezeichnet. Das wollte der Satiriker nicht akzeptieren – und scheiterte nun. Sven Hoppe/ DPA Jan Böhmermann Dienstag, 16.04.2019 14:24 Uhr Das Berliner Verwaltungsgericht hat eine Unterlassungsklage des Satirikers Jan Böhmermann gegen
WeiterlesenStreit um Schmähgedicht Böhmermanns Klage gegen Merkel abgewiesen