Das Bundesamt für Verbraucherschutz hatte Pestizide nur unter Auflagen zugelassen. Ein Gericht hielt das für unzulässig. Nun streiten Landwirtschafts- und Umweltministerium, ob das Urteil akzeptabel ist. Jochen Tack/ imago images Landwirt bei der Arbeit (Symbolbild): 10 Prozent der Fläche sollte als Schutzzone für Tiere und Pflanzen dienen Mittwoch, 30.10.2019
WeiterlesenAuswirkungen auf die Artenvielfalt Bundesregierung streitet erneut über Pestizide