Die Staatsanwaltschaft wird die Vergewaltigungsvorwürfe gegen Cristiano Ronaldo nicht strafrechtlich verfolgen. Abgeschlossen sei der Fall damit aber nicht, sagte der Anwalt des mutmaßlichen Opfers dem SPIEGEL. Martin Meissner / AP Für Cristiano Ronaldo geht es nicht mehr um Gefängnis- oder Bewährungsstrafen. Dienstag, 23.07.2019 21:55 Uhr Nach dem Beschluss der
WeiterlesenKein Strafverfahren gegen Ronaldo Anwalt sieht keinen Einfluss auf Zivilklage
