Sachbeschädigung, Volksverhetzung, Beleidigung sowie Verstöße gegen das Waffen- und Versammlungsgesetz: So lautet die vorläufige Bilanz nach einem Rechtsrockkonzert in Sachsen. Auch wegen Sieg-Heil-Rufen wird ermittelt. Sonntag, 24.03.2019 11:56 Uhr „Pressevertreter können nicht ausgeschlossen werden“, so steht es in Paragraf 6 des Versammlungsgesetzes, der öffentliche Versammlungen in geschlossenen Räumen regelt.
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