Urteil Extremistischen Vereinen stehen keine Steuerprivilegien zu

Keine Steuerprivilegien für Verteidiger der Todesstrafe: Ist ein Verein laut Verfassungsschutz extremistisch, gilt er einem Urteil zufolge nicht als gemeinnützig. Bundesfinanzhof Mittwoch, 02.05.2018   11:54 Uhr Extremistische Vereine sind nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) grundsätzlich nicht gemeinnützig und können deshalb auch keine Steuerprivilegien geltend machen. Wird ein Verein in

Weiterlesen