Die Telekom darf laut des OVG NRW das derzeitige StreamOn-Angebot nicht weiter betreiben. Die von der Telekom für Mobilfunkverträge angebotene Zusatzoptionen StreamOn darf in der derzeitigen Form nicht weiter angeboten werden, da sie gegen den Grundsatz der Netzneutralität sowie gegen die europäischen Roaming-Regelungen verstoße. Das entschied das Oberverwaltungsgericht für das
WeiterlesenAus für StreamOn der Telekom, Verstoß gegen Netzneutralität