Wenn Folteropfern in ihrer Heimat eine angemessene medizinische Versorgung verweigert wird, sind sie vor Abschiebungen geschützt. Das hat der EuGH entschieden. Europäischer Gerichtshof in Straßburg Dienstag, 24.04.2018 13:32 Uhr Ehemalige Folteropfer mit psychischen Problemen haben nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs eine kleine Chance auf ein Bleiberecht – selbst
WeiterlesenEuropäischer Gerichtshof Folteropfer können Anspruch auf Flüchtlingsschutz haben