In Deutschland wegen ihrer sexuellen Orientierung verfolgte Homosexuelle können ab sofort leichter Entschädigungen beantragen. Diese sind nun auch ohne rechtskräftige Verurteilung möglich. Mittwoch, 13.03.2019 16:04 Uhr Menschen, die wegen ihrer sexuellen Orientierung strafrechtlich verfolgt wurden, haben ab sofort mehr Entschädigungsrechte. Eine neue Richtlinie zum früheren Paragrafen 175 des Strafgesetzbuchs
WeiterlesenOpfer von § 175 Verfolgte Homosexuelle werden einfacher entschädigt