Google muss Sucheinträge vor der Veröffentlichung nicht gesondert prüfen, entschied jetzt der Bundesgerichtshof. Google muss vor der Veröffentlichung eines Eintrags im Index der eigenen Suchmaschine keine Prüfung des Inhalts auf Verletzungen des Persönlichkeitsrechts durchführen. Das urteilte kürzlich der deutsche Bundesgerichtshof. Eine allgemeine Kontrollpflicht sei für Google »praktisch kaum zu bewerkstelligen«,
WeiterlesenBGH-Urteil – Google nicht zur Vorabkontrolle verpflichtet – GameStar