Angeklagte im Cum-Ex-Prozess in Bonn müssen Geld womöglich zurückzahlen – DER SPIEGEL – Wirtschaft

Den Angeklagten und beteiligten Banken im Cum-Ex-Strafprozess vor dem Bonner Landgericht drohen hohe Schadensersatzansprüche. Auf sie könnte eine Einziehung von Gewinnen aus den umstrittenen Geschäften zukommen, ließ der Vorsitzende Richter Roland Zickler durchblicken. Die Beteiligten könnten nicht auf eine Verjährung setzen, machte das Gericht einem Sprecher zufolge klar. Nach derzeitigem

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EU-Fluggastrechteverordnung: Ryanair muss Entschädigungen auch bei Streik zahlen – DER SPIEGEL – Wirtschaft

Das Landgericht Frankfurt am Main hat geurteilt, dass Passagieren bei einem Flugausfall aufgrund eines Pilotenstreiks eine Entschädigung nach EU-Fluggastrechteverordnung zusteht. Voraussetzung dafür sei, dass die Fluggesellschaft nachweisbar nicht alles Zumutbare unternommen hat, um die Streichung des Fluges zu verhindern. Hintergrund des Urteils (Aktenzeichen 2-24 O 117/18) ist die Klage eines

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