Angebliche Wahlbeeinflussung Twitter sperrt „Jüdische Allgemeine“ nach kritischem AfD-Tweet

Twitter scheint von den eigenen Regeln überfordert. Immer wieder werden Nutzer wegen angeblicher „Irreführung“ in Bezug auf die Europawahl sanktioniert. Doch es handelt sich offensichtlich um Fehlentscheidungen.

Twitternutzer (Symbolbild)

Montag, 13.05.2019  
16:55 Uhr

Quizfrage: Was ist an dem folgenden Satz geeignet, Wähler vor der anstehenden Europawahl in die Irre zu führen?

„Warum Israels Botschafter Jeremy Issacharoff auf Gespräche und Treffen mit der AfD verzichtet.“

a) Nichts

b) Gar nichts

c) Wirklich überhaupt nichts

Richtig!

Trotzdem hat Twitter am Montag den Account der „Jüdischen Allgemeinen“ für diesen Satz „vorübergehend eingeschränkt“ – die Redaktion konnte in dieser Zeit keine neuen Tweets absetzen – und dies mit „irreführenden Informationen zu Wahlen“ begründet. Oder war es wegen des Hashtags #AfNee im Tweet, oder gar wegen des enthaltenen Links, der auf einen Artikel der Zeitung führt, der rein gar nichts mit Wahlen zu tun hat? Ganz klar ist es nicht. Twitter schweigt nach Angaben der Zeitung bisher zu dem Vorfall, hat den Account aber nach einigen Stunden zumindest wieder freigegeben.

Philipp Peyman Engel, Chef vom Dienst der Online-Ausgabe der Zeitung, sagte der dpa: „Dass Twitter antisemitische Hasstweets duldet, aber Nachrichten der einzigen jüdischen Wochenzeitung Deutschlands sperrt, ist für uns absolut unverständlich.“

Tatsache ist, dass es mittlerweile mehrere schwer nachvollziehbare Entscheidungen von Twitter zu diesem Thema gibt. Eigentlich will das Unternehmen verhindern, dass die Plattform zur gezielten Verbreitung von Falschinformationen zur Europawahl missbraucht wird. Untersagt sind deshalb „falsche oder irreführende Informationen zum Wahlverfahren, zum Ort der Wahl oder zur Art und Weise der Abstimmung“.

SPIEGEL ONLINE
Meldefunktion von Twitter

Wie auch bei anderen Verstößen gegen seine Nutzungsbedingungen oder gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz vertraut Twitter vor allem auf seine Nutzer. Die können entsprechende Tweets melden und müssen dabei angeben, was für ein Verstoß ihrer Ansicht nach vorliegt. Neu dabei ist der Punkt „Er ist irreführend in Bezug auf Wahlen“.

Doch nachdem unter anderem die „Jüdische Allgemeine“, der Berliner SPD-Abgeordnete Sven Kohlmeier, ein Landtagswahl-Kandidat der Grünen aus Dresden, der niedersächsische Landesverband der PARTEI sowie mehrere Rechtsanwälte vorübergehend sanktioniert wurden, liegt der Verdacht nahe, dass Twitter mit den eigenen Regeln überfordert ist.

Die beanstandeten Tweets der genannten Nutzer hatten entweder nichts mit der Europawahl zu tun, oder richteten sich allgemein gegen die AfD oder waren erkennbar ironisch-satirisch beziehungsweise als Test von Twitters Urteilsvermögen gemeint.

Manche Betroffene wie der Rechtsanwalt Thomas Stadler gehen davon aus, dass vor allem AfD-Anhänger „systematisch Tweets, die ihnen missfallen“, melden. Anne Roth, Referentin der Linksfraktion im Bundestag, hat auch Accounts gefunden, auf denen „Rechte erfolgreiche Meldungen feiern“, wie sie dem SPIEGEL sagte.

Das erklärt jedoch nicht, warum Twitter alles Mögliche als „irreführende Informationen zu Wahlen“ bewertet und die Verfasser umgehend sanktioniert. Auf die Frage, ob das Unternehmen diese Entscheidungen rein automatisiert treffen lässt oder wie viel Personal dafür zur Verfügung steht, antwortet das Unternehmen nicht.

Ein Sprecher teilt lediglich mit: „Die Priorität von Twitter ist die Verbesserung der Gesprächskultur. Auf dem Weg, dies zu erreichen, machen wir manchmal Fehler bei der Durchsetzung unserer Regeln. Deshalb gibt es die Möglichkeit, Einspruch zu erheben. Damit wir so schnell wie möglich handeln können, um etwaige Fehler in unserer Beurteilung zu beseitigen. Wir bedanken uns für die Geduld der Account-Inhaber in diesen Fällen.“

Quelle