Nach Gerichtsentscheidung Bundeszentrale kündigt Beschwerde gegen Wahl-O-Mat-Verbot an

Der Wahl-O-Mat in seiner jetzigen Form benachteilige kleine Parteien, entschied das Verwaltungsgericht Köln. Betreiber ist die Bundeszentrale für politische Bildung. Sie kündigte an, Beschwerde einzulegen.

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Der Wahl-O-Mat in seiner jetzigen Form benachteilige kleine Parteien, entschied das Gericht

Dienstag, 21.05.2019  
18:42 Uhr

Die Bundeszentrale für politische Bildung will Beschwerde gegen die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts einlegen, den Wahl-O-Mat in seiner jetzigen Form zu verbieten.

Das Gericht hatte beanstandet, der Wahl-O-Mat benachteilige kleinere und unbekanntere Parteien. Die Richter bemängelten, dass man auf der Seite nur jeweils acht Parteien auswählen kann, um sie mit eigenen Positionen zu vergleichen. Die Bundeszentrale für politische Bildung hatte daraufhin den Wahl-O-Mat für die Europawahl vorläufig vom Netz genommen.

Die Bundeszentrale mit Sitz in Bonn betonte, man sei überrascht gewesen über die Entscheidung der Richter. So habe das Gericht 2011 im Zusammenhang mit einer Landtagswahl in Rheinland-Pfalz noch die Auffassung vertreten, die vom Nutzer verlangte Festlegung auf acht Parteien sei keine rechtswidrige Bevorzugung.

Beschränkung sei bewusst gewählt

Ein Sprecher sagte zudem, die Beschränkung sei im Sinne des bildungspolitischen Auftrags des Angebots bewusst gewählt: „Wir wollen den Nutzern nicht die Entscheidung abnehmen. Sie sollen vielmehr eine bewusste, informierte und aktive Auswahl von bis zu acht Parteien treffen“, sagte der Sprecher. Ausgewählt werden könne dabei aus allen 40 zur Wahl stehenden Parteien, wobei sich die Sortierung an der Reihenfolge des amtlichen Stimmzettels orientiere. Mit nur einem einzigen Klick könne man acht neue Parteien auswählen und vergleichen.

Spätestens am Mittwoch soll die Beschwerde vorliegen, die das Verwaltungsgericht an die nächste Instanz weiterleiten kann. Millionen Wahlberechtigte nutzen die Anwendung als Orientierungshilfe vor Wahlen, um die eigenen Haltungen mit den zur Wahl stehenden Parteien abzugleichen.

Die Partei Volt, die die Klage angestrengt hatte, teilte mit, man hoffe, dass das auch bald wieder möglich sei – nur eben mit einem Internetangebot in überarbeiteter Form. „In verfassungsgemäßer Weise“ leiste der Wahl-O-Mat einen wichtigen und richtigen Beitrag zur politischen Information der Bürger über alle zur Verfügung stehenden Wahlalternativen, teilte Volt mit. Bisher habe aber die Gefahr bestanden, dass Nutzer nur altbekannte Parteien auswählen und nicht erfahren, dass sie auch hohe Übereinstimmungen mit kleineren Parteien hätten.

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