Dieselskandal Gerichtsurteil verlängert Verjährungsfrist für VW-Geschädigte

Gut für Kunden, schlecht für VW: Ein Oberlandesgericht hat den Konzern wegen „vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung“ verurteilt. Betroffene können dadurch länger auf Schadensersatz klagen.

Marcel Kusch/DPA
Volkswagen-Felge

Freitag, 14.06.2019  
18:16 Uhr

Auf diese Entscheidung haben viele Betroffene des Abgasskandals gewartet: Das Oberlandesgericht Koblenz hat im VW-Dieselskandal ein Urteil gesprochen, das weit mehr Betroffenen als bisher ermöglicht, gegen VW auf Schadensersatz zu klagen. Denn dadurch greift eine andere Verjährungsvorschrift: Ansprüche von VW-Kunden dürften sich danach noch bis mindestens Ende dieses Jahres einklagen lassen.

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Im Urteil wurde zum ersten Mal der VW-Konzern wegen „vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung“ durch den Verkauf manipulierter Dieselfahrzeuge verurteilt, ein Fahrzeug gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzunehmen; der Kläger musste sich nur die genutzte Laufleistung anrechnen lassen. Bei einem solchen Anspruch beträgt die Verjährung drei Jahre und nicht nur höchstens zwei wie bei Gewährleistungsansprüchen gegen Händler.

Zudem habe die Verjährung unter diesem Aspekt „frühestens zu laufen begonnen, als VW die Käufer über den Mangel und das geplante Software-Update in Kenntnis gesetzt hat“, sagt Christian Brade, Projektleiter der Potsdamer Kanzlei Goldenstein, die das Urteil für den Käufer eines gebrauchten VW Sharan 2.0 TDI erstritten hat. „Das war frühestens im Februar 2016 der Fall – damit sind Klagen noch bis Ende 2019 möglich.“

Der Vorsitzende Richter im Koblenzer Verfahren hat offenbar sogar angedeutet, dass die Verjährung erst zu laufen beginnt, wenn die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen die VW-Vorstände abgeschlossen sind. VW hat allerdings angekündigt, gegen das Urteil in Revision zu gehen.

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