Gerichtsbeschluss Bundestag muss Informationen zu Parteispenden offenlegen

Die Bundestagsverwaltung muss Bürgern und Organisationen auch Informationen zu Parteispenden herausgeben. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Donnerstag, 26.04.2018   17:29 Uhr Erfolg für die Transparenzorganisation Abgeordnetenwatch: Der Bundestag muss nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg interne Unterlagen zu Parteispenden und Rechenschaftsberichten offenlegen (Az: 12 B 6.17 und 12 B

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