Mietpreisbremse: Mieter können zuviel gezahlte Beträge zurückbekommen – DER SPIEGEL – Wirtschaft

Die Geltungsdauer der Mietpreisbremse wird verlängert – und das mit deutlich schärferen Regeln. Angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt hat der Bundestag beschlossen, dass Mieter künftig zuviel gezahlte Miete auch rückwirkend für bis zu zweieinhalb Jahre zurückfordern können. Die Mietpreisbremse, die Miethöhen nach einem Umzug in Bestandswohnungen in beliebten Gegenden begrenzt, wurde zudem bis mindestens Ende 2025 verlängert.

In Gegenden mit Preisbremse, darf ein Vermieter in der Regel nur zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen. Die Mietpreisbremse steht seit Jahren in der Kritik, kaum Wirkung zu zeigen. Nach Einschätzung der Bundesregierung wurde dadurch jedoch der Mietenanstieg in den vergangenen Jahren zumindest moderat verlangsamt.Erhebungen des Mieterbunds zufolge hielten sich viele Vermieter jedoch nicht an die Begrenzung – auch, weil sie bislang keine Strafen fürchten müssen. Bisher mussten sie das zuviel erhaltene Geld auch nicht zurückzahlen. Die Miete wurde lediglich ab dem Zeitpunkt angepasst, zu dem der Mieter eine Rüge ausgesprochen hatte. Das wird jetzt geändert. Die Beschwerden müssen innerhalb von 30 Monaten erfolgen.

SPD-Vize-Fraktionschefin Eva Högl sagte, die Preisbremse habe in den vergangenen Jahren gewirkt. „Genauso wollen wir jetzt weitermachen.“ Der CDU-Abgeordnete Thorsten Frei sprach von einem Instrument, um Zeit zu gewinnen. Wichtig sei, dass diese zum Wohnungsbau genutzt werde. Die Linken verlangten eine deutlich stärkere Begrenzung des Mietanstiegs.Högl verwies auf die Lage in Berlin, wo die gezahlten Mieten insgesamt im Schnitt bei sieben Euro lägen. Bei neuen Vermietungen würden jedoch Beträge von zehn Euro gefordert und gezahlt.Allerdings hat der Berliner Senat entschieden, per Landesgesetz Regelungen zu erlassen, die weit über die Mietpreisbremse hinaus gehen. Berlin hat per Landesgesetz einen Mietendeckel beschlossen, der für rund 1,4 Millionen Wohnungen gelten wird. Damit werden die Mieten für fünf Jahre eingefroren. Liegen diese schon mehr als 20 Prozent über den vom Senat veröffentlichten Obergrenzen, können Mieter eine Senkung verlangen. Ob das Gesetz verfassungsgemäß ist, wird voraussichtlich vor Gericht entschieden.
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